Nicht nur in Gera schlieĂen immer mehr Arztpraxen. In vielen FĂ€llen gibt es keine Nachfolger. Jetzt trifft es den ersten Betreuten von mir. Der Pflegedienst schreibt mir:
Herr M. benötigt ab dem 1. des kommenden Monats eine neue Verordnung, ohne die eine Weiterversorgung durch [uns] nicht möglich ist.
Bitte teilen Sie uns mit, wer der Hausarzt/die HausĂ€rztin unseres gemeinsamen Klienten ist. Wir kĂŒmmern uns dann um die Verordnung.
Jackpot!
Es ist in Gera nahezu unmöglich, eine:n neue:n HausĂ€rztin/Hausarzt zu finden. Erst recht, wenn man nicht mobil ist und „die Gefahr besteht“, dass Hausbesuche nötig sein könnten.
Der Anruf bei der KassenĂ€rztlichen Vereinigung ThĂŒringen ist wenig aufmunternd. Ich solle mit dem Betreuten am Abend in die Bereitschaftspraxis fahren.
In dem Fall bekomme ich das irgendwie hin. Der Betreute hat ein paar Euro auf dem Konto. Ich kann also einen Fahrdienst organisieren, der den Klienten mit Rollstuhl zu Hause abholt, in die Praxis bringt und wieder heim schafft. Den Fahrdienst muss er natĂŒrlich bezahlen. Ich muss trotzdem mit, weil ich mir zu 98,3 % sicher bin, dass die Bereitschaftspraxis es nicht einsieht, als LĂŒckenfĂŒller zu agieren und es sinnvoll ist, wenn ich als Betreuer dabei bin und ganz lieb BitteBitte sage.
Ich habe aber noch Betreute, die bettlÀgrig im Pflegeheim leben. Die bekomme ich bei bestem Willen nicht in die Bereitschaftspraxis. Kommt dann der Bereitschaftsarzt einmal im Quartal ins Heim, um reihum die nötigen Verordnungen zu verteilen?
In der Regel mĂŒssen sich – sofern es keine VerĂ€nderungen gibt – die Ărztinnen und Ărzte die Betreuten nicht „anschauen“. Das turnusgemĂ€Ăe Ausstellen der Verordnungen und Rezepte ist reine Formsache. Kann man das nicht evtl. irgendwie vereinfachen?
Was passiert mit pflegebedĂŒrftigen Menschen, die weder Betreuer noch BevollmĂ€chtigte haben. Wie viele werden dann wohl auf der Strecke bleiben, wenn sie sich selbst nicht zu helfen wissen? Wie viele Menschen werden dann in den KrankenhĂ€usern „aufschlagen“, weil sie keinen Arzt mehr finden und erst dann behandelt werden, wenn sie vom Notarzt eingewiesen werden mĂŒssen? Wie viele neue Betreuungen wird es geben, weil es „das System“ nicht schafft, die Ă€rztliche Versorgung wohnortnah und inklusiv zu gestalten?
Mein Geraer Berufskollege Karsten Berger schreibt in einem Ă€hnlichem Zusammenhang in der aktuellen „Betreuungsrecht aktuell“ (5/2023)
Rechtliche Betreuung kann dem jetzt formulierten Ziel der Wunschbefolgungspflicht nicht gerecht werden, denn alle anderen der rechtlichen Betreuung vorgeschalteten Angebote, lnstitutionen und Instrumente sind ja (bisher) bereits daran gescheitert. Jetzt soll die rechtliche Betranung richten, was die UN-Behindertenrechtskonvention der Weltgesellschaft (Begriff nach Luhmann) ins Tagtraumtagebuch geschrieben hat?
Berger bezieht sich zwar auf die UnterstĂŒtzungs- und Beratungspflichten verschiedener Ămter und Behörden – man kann diese Argumentation aber auch auf die Situation der Arztpraxen ĂŒbertragen. Der Mangel und die dadurch wesentlich erschwerte ZugĂ€nglichkeit zu (wohnortnahen) Arztpraxen darf nicht immer weiter geschoben werden
Am Ende werden die BevollmĂ€chtigten, Familienangehörigen oder rechtlichen Betreuer:innen in eine Pflicht genommen, der sie aus strukturellen GrĂŒnden gar nicht gerecht werden können.


