Selbstbestimmung bis zum Ende

Seit 2019 habe ich eine Person betreut, die heute ihren Wunsch nach selbstbestimmten Sterben umsetzen konnte.
Inhaltswarnung: Thema Freitod/Suizid

Seit sechs Jahren war die Person bettlägerig. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 651/16) vom 26. Februar 2020 ergab sich für sie die Möglichkeit, den Wunsch nach einem selbstbestimmten Abschied in die Tat umzusetzen. Dafür brauchte die Person jedoch professionelle Assistenz. Diese wurde schließlich gefunden – und heute konnte sie ihren Weg gehen.

In den letzten Jahren sprachen wir oft über den Wunsch. Ich habe ihn immer ernst genommen, auch wenn ich selbst keine Lösung anbieten konnte, außer der Vermittlung von Gesprächen mit Hospizvereinen u.ä. Vor einer Woche verabschiedeten wir uns, da die Person endlich Hilfe gefunden hatte und der Termin für heute feststand. Am Freitag erreichte mich noch eine kurze, herzliche E-Mail mit dem Satz: „Ich wundere mich über mich selbst: Je näher der Termin rückt, desto ruhiger und gelassener werde ich. Vielen Dank für Alles!“

Der Weg bis heute war nicht einfach. Die Hürden sind hoch – und das aus gutem Grund. Und wer Hilfe sucht, findet sie nicht auf Anhieb. Nicht zuletzt ist die Umsetzung auch eine Frage der Finanzierung. Eine solche Assistenz ist keine Kassenleistung und muss privat bezahlt werden. Wer nicht über die nötigen Mittel verfügt, hat kaum eine Chance. Hier gibt es noch viel zu diskutieren, um Selbstbestimmung für alle zugänglich zu machen.

Das Urteil von 2020 hat immerhin eine wichtige Debatte angestoßen. Es ist ein Anfang – aber noch lange nicht das Ende.